1950 - 2010: 60 Jahre Niedersächsische Krebsgesellschaft e.V.

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Die gesetzlichen Krebsfrüherkennungsuntersuchungen

Krebsfrüherkennungsprogramme gehören zu den Standardleistungen der gesetzlichen Krankenkassen. Sie umfassen einmal pro Jahr Untersuchungen, die vom Arzt direkt über die Krankenversicherungskarte abgerechnet werden können. Die Früherkennungsuntersuchungen werden durch die Richtlinien des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen festgelegt.