Die Niedersächsische Krebsgesellschaft schreibt jährlich einen mit 5.000 Euro dotierten Förderpreis aus. Mit dem Preis sollen keine wissenschaftlichen Arbeiten zu besonderen Forschungsaktivitäten ausgezeichnet werden, sondern Projekte, die Patientinnen und Patienten in den Mittelpunkt stellen und einen Beitrag zur besseren Beratung, Betreuung und/oder Versorgung leisten.
Wer kann sich bewerben?
Um den Preis bewerben können sich Einzelpersonen, Vereinigungen, Initiativen, Selbsthilfe- und andere Gruppen, Organisationen und Institutionen aus Niedersachsen, die auf dem Gebiet der Versorgung von Menschen mit Krebserkrankungen tätig sind oder sich um Betroffene und/oder deren Angehörige kümmern.
Mit welchen Vorhaben kann man sich bewerben?
Der Preis wird vergeben für engagierte und patientenbezogene innovative Projekte, die sich mit folgenden Aspekten beschäftigen:
Die Projekte müssen nicht abgeschlossen sein; bei noch laufenden Projekten müssen allerdings erste Ergebnisse und Erfahrungswerte vorliegen.
Was ist zu beachten?
Mit dem im Rahmen dieser Bewerbung eingereichten Projekt darf nicht gleichzeitig eine Bewerbung um einen anderen Preis erfolgen oder bereits erfolgt sein.
Was ist einzureichen?
Wo und bis wann ist die Bewerbung einzureichen?
Die Bewerbung ist jeweils bis zum 30. September des Jahres formlos digital über service@nds-krebsgesellschaft.de möglich. Eine Version ist postalisch einzureichen bei:
Niedersächsische Krebsgesellschaft e.V.
Königstraße 27
30175 Hannover
Wer entscheidet über die Vergabe des Förderpreises?
Über die Vergabe des Förderpreises entscheidet unser Vorstand. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Falls Sie Fragen zu unserem Förderpreis haben, wenden Sie sich gern an unsere Geschäftsstellenleiterin, Svenja Schophaus.