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  • Förderpreis der Krebsgesellschaft

    Ausschreibung

    Die Niedersächsische Krebsgesellschaft schreibt jährlich einen mit 5.000 Euro dotierten Förderpreis aus. Mit dem Preis sollen keine wissenschaftlichen Arbeiten zu besonderen Forschungsaktivitäten ausgezeichnet werden, sondern Projekte, die Patientinnen und Patienten in den Mittelpunkt stellen und einen Beitrag zur besseren Beratung, Betreuung und/oder Versorgung leisten.

    Wer kann sich bewerben?
    Um den Preis bewerben können sich Einzelpersonen, Vereinigungen, Initiativen, Selbsthilfe- und andere Gruppen, Organisationen und Institutionen aus Niedersachsen, die auf dem Gebiet der Versorgung von Menschen mit Krebserkrankungen tätig sind oder sich um Betroffene und/oder deren Angehörige kümmern.

    Mit welchen Vorhaben kann man sich bewerben?
    Der Preis wird vergeben für engagierte und patientenbezogene innovative Projekte, die sich mit folgenden Aspekten beschäftigen:

    • Vermeidung der Enstehung von Krebs (Primärprävention)
    • Verbesserung bzw. Erleichterung der Diagnostik von Krebs (z.B. Früherkennung)
    • Fortschritte in der Therapie von Krebs und bei der Vermeidung von Nebenwirkungen
    • Begleitung von Krebspatientinnen und Krebspatienten während der Therapie (z.B. Ernährung, Sport, Psychoonkologische Beratung, Sozialberatung, Psychotherapie)
    • Hilfe bei der Krankheitsbewältigung für Betroffene und Angehörige
    • Rückkehr in den Berufs- und Lebensalltag

    Die Projekte müssen nicht abgeschlossen sein; bei noch laufenden Projekten müssen allerdings erste Ergebnisse und Erfahrungswerte vorliegen.

    Was ist zu beachten?
    Mit dem im Rahmen dieser Bewerbung eingereichten Projekt darf nicht gleichzeitig eine Bewerbung um einen anderen Preis erfolgen oder bereits erfolgt sein.

    Was ist einzureichen?

    • Allgemein verständliche Beschreibung des Projektes mit Ergebnissen (max. eine Seite DIN A 4); soweit vorhanden: Flyer, Presseveröffentlichungen, für das Projekt relevante Publikationen
    • Beruflicher Lebenslauf der oder des Projektverantwortlichen
    • Zusammenstellung der Projektmitarbeiterinnen und -mitarbeiter, Kooperationspartnerschaften und Projektbeteiligten
    • Zusammenstellung der evtl. für das Projekt erhaltenen Förderungen und Finanzierungen

    Wo und bis wann ist die Bewerbung einzureichen?
    Die Bewerbung ist formlos in elffacher Ausfertigung einzureichen bei:
    Niedersächsische Krebsgesellschaft e.V.
    Königstraße 27
    30175 Hannover
    Jährlicher Einsendeschluss ist jeweils der 30. September.

    Wer entscheidet über die Vergabe des Förderpreises?
    Über die Vergabe des Förderpreises entscheidet unser Vorstand. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

    Falls Sie Fragen zu unserem Förderpreis haben, wenden Sie sich gern an unsere Geschäftsstellenleiterin, Svenja Schophaus.