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  • Die gesetzlichen Krebsfrüherkennungsuntersuchungen

    Je früher Krebs erkannt wird, desto besser sind die Heilungschancen.

    Krebsfrüherkennungsprogramme gehören deshalb zu den Regelleistungen der gesetzlichen Krankenkassen. Für die Teilnahme am gesetzlichen Früherkennungsprogramm fallen für Versicherte keine Kosten an. Die Früherkennungsuntersuchungen werden durch die Richtlinien des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen festgelegt.

  • Früherkennungsuntersuchungen

    bei Frauen ab dem Alter von:

    (Stand: 01. Januar 2020)

    20 Jahren jährliche Früherkennung von Gebärmutterhalskrebs:

    • Gezielte Anamnese (Erfassung der Krankengeschichte)
    • Inspektion des Muttermundes
    • Gynäkologische Tastuntersuchung
    • 20 bis 34 Jahre Pap-Abstrich (Gewebeabstrich und Untersuchung auf Zellveränderungen)
    • ab 35 Jahren alle drei Jahre Kombinationsuntersuchung aus Pap-Abstrich und HPV-Test (Test auf Humane Papillomviren)

    30 Jahren jährliche Früherkennung von Brustkrebs:

    • Gezielte Anamnese (Erfassung der Krankengeschichte)
    • Inspektion und Abtasten der Brust und der örtlichen Lymphknoten (Achselhöhlen)
    • Anleitung zur Selbstuntersuchung der Brust

    35 Jahren alle zwei Jahre Früherkennung von Hautkrebs:

    • Gezielte Anamnese (Erfassung der Krankengeschichte)
    • Untersuchung der gesamten Haut einschließlich des behaarten Kopfes und aller Körperhautfalten
      Weitere Informationen unter: www.hautkrebs-screening.de

    50 bis 69 Jahre alle zwei Jahre Mammographie-Screening:

    • Schriftliche Einladung zur Untersuchung
    • Gezielte Anamnese (Erfassung der Krankengeschichte)
    • Röntgen-Untersuchung (Mammographie) der Brust
    • Befundmitteilung innerhalb von sieben Werktagen
      Weitere Informationen unter: www.mammo-programm.de

    50 Jahren Früherkennung von Darmkrebs:

    • Beratung zum Darmkrebs-Früherkennungsprogramm
    • Test auf nicht sichtbares (okkultes) Blut im Stuhl

    55 Jahren Früherkennung von Darmkrebs:

    • entweder zwei Darmspiegelungen im Abstand von mindestens zehn Jahren (jede ab dem Alter von 65 Jahren durchgeführte Darmspiegelung zählt als zweite Darmspiegelung)
    • oder Test auf nicht sichtbares (okkultes) Blut im Stuhl alle zwei Jahre

    Jeder Untersuchung müssen die Mitteilung der Befunde und eine Beratung nachfolgen.

  • Früherkennungsuntersuchungen

    bei Männern ab dem Alter von:

    (Stand: 01. Januar 2020)

    35 Jahren alle zwei Jahre Früherkennung von Hautkrebs

    • Gezielte Anamnese (Erfassung der Krankengeschichte)
    • Untersuchung der gesamten Haut einschließlich des behaarten Kopfes und aller Körperhautfalten
      Weitere Informationen unter: www.hautkrebs-screening.de

    45 Jahren jährliche Früherkennung von Prostatakrebs:

    • Gezielte Anamnese (Erfassung der Krankengeschichte)
    • Inspektion und Abtasten der äußeren Geschlechtsorgane
    • Tastuntersuchung der Prostata vom Enddarm aus
    • Tastuntersuchung der örtlichen Lymphknoten

    50 Jahren Früherkennung von Darmkrebs:

    • Beratung zum Darmkrebs-Früherkennungsprogramm
    • entweder zwei Darmspiegelungen im Abstand von mindestens zehn Jahren (jede ab dem Alter von 65 Jahren durchgeführte Darmspiegelung zählt als zweite Darmspiegelung)
    • oder jährlicher Test auf nicht sichtbares (okkultes) Blut im Stuhl

    55 Jahren solange noch keine Darmspiegelung in Anspruch genommen wurde:

    • Test auf nicht sichtbares (okkultes) Blut im Stuhl alle zwei Jahre

    Jeder Untersuchung müssen die Mitteilung der Befunde und eine Beratung nachfolgen.