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  • Verpflichtung zur Transparenz

    In Deutschland gibt es für gemeinnützige Organisationen keine einheitlichen Veröffentlichungspflichten. Die "Initiative Transparente Zivilgesellschaft" hat zehn grundlegende Punkte definiert, die jede zivilgesellschaftliche Organisation der Öffentlichkeit leicht zugänglich machen sollte. Dazu zählen unter anderem die Satzung, die Namen der wesentlichen Entscheidungsträger sowie Angaben über Mittelherkunft, Mittelverwendung und Personalstruktur.

    Die Niedersächsische Krebsgesellschaft e.V. beteiligt sich an der "Initiative Transparente Zivilgesellschaft" und verpflichtet sich damit zur Transparenz und Veröffentlichung der nachfolgenden Informationen:

    1.        Name, Sitz , Anschrift und Gründungsjahr
    Niedersächsische Krebsgesellschaft e.V.
    Königstraße 27
    30175 Hannover

    Gründungsjahr: 1950

    Ansprechpartnerin: Svenja Schophaus
    E-Mail: schophaus@nds-krebsgesellschaft.de
    Tel. 0511-3885262

    2.        Vollständige Satzung sowie Angaben zu den Zielen unserer Organisation

    Zur Satzung

    Angaben zu den Zielen und Aufgaben

    3.        Angaben zur Steuerbegünstigung

    Die Niedersächsische Krebsgesellschaft e.V. ist wegen Förderung von Wissenschaft und Forschung sowie Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege nach dem letzten uns zugegangenen Freistellungsbescheid des Finanzamtes Hannover-Nord nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG von der Körperschaftsteuer und nach § 3 Nr. 6 GewStG von der Gewerbesteuer befreit. Sie dient ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigten gemeinnützigen Zwecken im Sinne der §§ 51 ff. AO.

    Freistellungsbescheid
  • 4.        Name und Funktion wesentlicher Entscheidungsträger

    Zum Vorstand

    5.        Tätigkeitsbericht

    Zum aktuellen Jahresbericht

    6.        Personalstruktur

    Organigramm der Niedersächsischen Krebsgesellschaft (Stand 14.06.2023)
  • 7.        Angaben zur Mittelherkunft und Mittelverwendung

    Mittelherkunft - Mittelverwendung 2022
  • 8.        Gesellschaftsrechtliche Verbundenheit

    Die Niedersächsische Krebsgesellschaft e.V. ist Treuhänder der Niedersächsischen Krebsstiftung und vertritt diese im Rechts- und Geschäftsverkehr. Zudem ist die Niedersächsische Krebsgesellschaft e.V. mit der Niedersächsischen Krebsstiftung personell verbunden (vgl. 7 der Stiftungssatzung).

    Zur Satzung der Niedersächsischen Krebsstiftung

    Die Niedersächsische Krebsgesellschaft ist Mitglied der Deutschen Krebsgesellschaft e.V. in Berlin.

    Zur DKG

    9.        Bedeutende Zuwendungen

    Namen von juristischen Personen, deren jährliche Zuwendung (inkl. Beiträge, Leistungsentgelte, Gebühren, Projektmittel, Spenden, etc.) mehr als 10 Prozent der gesamten Jahreseinnahmen ausmachen. Angaben zu entsprechenden Spenden von natürlichen Personen werden nach Zustimmung derselben veröffentlicht, in jedem Fall aber als "Großspenden von Privatpersonen" gekennzeichnet. Jährliche Zuwendungen, die mehr als 10 Prozent der gesamten Jahreseinnahmen ausmachen, gibt es nicht.