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  • Medizinische Nachsorge

    Nach einer durchgeführten Krebsbehandlung (Operation, Strahlenbehandlung, Chemo- / Hormontherapie) ist eine weitere ärztliche Betreuung der Patienten notwendig. Bei dieser Nachsorge ist das Augenmerk im Wesentlichen auf vier Teilbereiche gerichtet:

    Medizinische Nachbehandlung:
    Bei manchen Krebserkrankungen ist nach (vollständiger) Beseitigung des Tumors eine sogenannte adjuvante, d.h. den dauerhaften Heilerfolg unterstützende Behandlung, sinnvoll. Dabei kommt in der Regel eine Strahlen- oder medikamentöse Behandlung zum Einsatz. In den Fällen, in denen der Tumor nicht vollständig beseitigt werden konnte, müssen sogenannte palliative Behandlungsmaßnahmen durchgeführt werden. Ziel ist es dabei, eine weitere Verschlimmerung der Krankheit zu verhindern sowie mögliche Behinderungen und Schmerzen zu beseitigen oder zu bessern.

    Physikalische Nachbetreuung:
    Die erfolgversprechenden Behandlungsmethoden bei einer Krebserkrankung (Operation, Strahlentherapie und medikamentöse Therapie) belasten den Körper in vielen Fällen sehr stark. Dadurch bedingte Schäden müssen ausgeglichen und mögliche Folgeerkrankungen vermieden bzw. rechtzeitig erkannt und behandelt werden.

    Ärztliche Kontrolluntersuchungen:
    Regelmäßige ärztliche Kontrolluntersuchungen dienen der Früherkennung von Begleit- und Folgeerkrankungen sowie der rechtzeitigen Erkennung des Wiederauftretens der Krankheit (Rezidiv), von Tochtergeschwülsten (Metastasen) und von Zweittumoren. Je nach Art der Krebserkrankung, ihrer Ausbreitung bei der Erstdiagnose und dem Vorliegen bestimmter Risikofaktoren, müssen die ärztlichen Kontrolluntersuchungen in unterschiedlicher Häufigkeit durchgeführt werden. Auch der Inhalt und der Umfang der notwendigen Untersuchungen werden dadurch bestimmt.

    Psychosoziale Betreuung und Beratung:
    Im Rahmen einer psychosozialen Betreuung erhalten Patienten Hilfe und Beratung bei der zukünftigen Lebensführung und -planung sowohl im privaten als auch im sozialen und beruflichen Bereich.

    Die medizinische Nachsorge wird überwiegend von niedergelassenen Haus- und Fachärzten durchgeführt. Jeder Krebspatient sollte sich deshalb nach abgeschlossener Erstbehandlung an eine Ärztin bzw. einen Arzt seines Vertrauens wenden und besprechen, wie es weitergehen soll. Die Praxis sollte dabei in der Nähe des Wohnortes liegen. Der niedergelassene Haus- oder Facharzt steht auch als erster Ansprechpartner für Fragen einer eventuellen Anschlussheilbehandlung bzw. Rehamaßnahme, der beruflichen Wiedereingliederung, bei Problemen mit Partner und Familie sowie bezüglich weitergehender Hilfestellungen bei finanziellen und seelischen Problemen zur Verfügung.

    Die Nachsorge im engeren Sinne umfasst bestimmte Untersuchungen, wobei heute im Vordergrund Fragen des Arztes bezüglich einer möglichen Einschränkung des Allgemeinbefindens, dem Auftreten von Schmerzen, auffälligen Veränderungen etc. (Anamnese) sowie die körperliche Untersuchung stehen. Bei bestimmten Erkrankungen sowie dem Vorliegen von Symptomen sind weitergehende Labor- und apparative Untersuchungen notwendig.

    Weitere Informationen: Kassenärztlichen Versorgung Niedersachsen