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  • Mitgliedschaft

     

    Die Niedersächsische Krebsgesellschaft hat etwa 300 Mitglieder. Darunter sind Einzelpersonen, Kommunen und Institutionen.

    Mitgliedschaften sind für uns außerordentlich wichtig. Wir können uns umso wirkungsvoller für die Belange von Krebspatienten und ihren Angehörigen einsetzen, je mehr Mitglieder uns in unseren Zielsetzungen unterstützen. Eine Mitgliedschaft in der Niedersächsischen Krebsgesellschaft ist auch der Öffentlichkeit gegenüber ein Signal, das Ziel der Krebsbekämpfung in Niedersachsen aktiv zu unterstützen.

    Bei der Mitgliedschaft in der Niedersächsischen Krebsgesellschaft wird unterschieden zwischen ordentlichen und fördernden Mitgliedern:

    • Ordentliche Mitglieder können Einzelpersonen, Behörden, Vereine, Körperschaften, öffentlich-rechtliche Anstalten und Organisationen sein, die  sich auf dem Gebiet der Krebsbekämpfung betätigen oder an der Verwirklichung unserer Zwecke aktiv mitarbeiten bzw. unsere Ziele nachhaltig unterstützen.

      Die Mitgliedsbeiträge sind bewusst niedrig gehalten: ordentliche Einzelmitglieder zahlen einen jährlichen Mindestbeitrag von 10,00 Euro, ordentliche korporative Mitglieder einen jährlichen Mindestbeitrag von 80,00 Euro.

    • Zu fördernden Mitgliedern können sonstige Einzelpersonen, Körperschaften, Vereine und Organisationen werden. Sie bestimmen die Höhe ihres Beitrages nach eigenem Ermessen.

    Eine Mitgliedschaft bei uns ist schriftlich zu beantragen. Über die Aufnahme der Mitglieder entscheidet unser Vorstand. Sie können Ihre Mitgliedschaft jederzeit kündigen.

    Haben Sie Fragen zur Mitgliedschaft, dann kontaktieren Sie uns persönlich:

    Martina Nuhn
    Telefon: 0511 - 3885262
    E-Mail: nuhn@nds-krebsgesellschaft.de

    Antrag auf Mitgliedschaft

  • Als ordentliches korporatives Mitglied (Behörden, Vereine, Betriebe), Mindestbeitrag 80 Euro pro Jahr

    Als ordentliches Einzelmitglied, Mindestbeitrag 10 Euro pro Jahr

    Als förderndes korporatives Mitglied, Jahresbeitrag nach eigenem Ermessen

    Als förderndes Einzelmitglied, Jahresbeitrag nach eigenem Ermessen

    Sie können Ihre Mitgliedschaft jederzeit kündigen.

     

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