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  • Krebsregister in Niedersachsen

    Epidemiologisches und Klinisches Krebsregister

    Nach wie vor gehört Krebs zu den häufigsten Erkrankungen in Deutschland. Dank des medizinischen Fortschritts haben sich die Heilungschancen für viele Krebserkrankungen entscheidend verbessert. Dennoch bleiben offene Fragen im Hinblick auf Häufigkeiten, Früherkennung, Diagnostik, Behandlung und Nachsorge, zu deren Beantwortung eine systematische Krebsdokumentation benötigt wird. 

    Der Nutzen der Krebsdokumentation hängt dabei vor allem von der Vollzähligkeit und der Qualität der erhobenen Daten ab. Ärzte und Zahnärzte sind daher gesetzlich verpflichtet, Informationen zu Ihrer Krebserkrankung oder einen gutartigen Hirntumor an die Landeskrebsregister zu melden. 

    In Niedersachsen gibt es zwei Landeskrebsregister, das Epidemiologische Krebsregister und das Klinische Krebsregister, mit jeweils unterschiedlichen Aufgaben und Zielen:

     

    Epidemiologisches Krebsregister Niedersachsen (EKN)

    Das EKN beobachtet seit 2000 als bevölkerungsbezogenes Krebsregister das Auftreten von Krebserkrankungen in Bezug auf die regionale und zeitliche Verteilung in Niedersachsen (seit 2013 auch gutartige Hirntumore). Dadurch können auffällige Häufungen festgestellt und die zuständigen Gesundheitsbehörden bei örtlichen Untersuchungen unterstützt werden. Auf dieser Grundlage kann auch die Planung von Behandlungseinrichtungen vorausschauend erfolgen. Daten des EKN helfen bei der Bewertung und Verbesserung von Maßnahmen zur Prävention und Früherkennung (z.B. Mammographie-Screening) sowie bei genehmigten wissenschaftlichen Untersuchungen (z.B. Ursachenforschung).

    Weitere Informationen zum Epidemiologischen Krebsregister Niedersachsen unter: www.krebsregister-niedersachsen.de

     

    Klinisches Krebsregister Niedersachsen (KKN)

    Das KKN ist als behandlungsbezogenes Register Ende 2017 neu gegründet worden und sammelt über ein elektronisches Melderportal Daten zur Diagnose, zur Behandlung und zum Verlauf von Krebserkrankungen und gutartigen Hirntumoren, wertet die Daten aus und meldet sie an ihre behandelnden Ärzte und Zahnärzte zurück. Diese können über das Melderportal die zu Ihrer Erkrankung gespeicherten Daten einsehen und nutzen, z.B. wenn Ihr Fall in einer Tumorkonferenz erörtert werden soll. Das KKN stellt den Meldenden auch Auswertungen zur Qualitätssicherung der Behandlung zur Verfügung.

    Weitere Informationen zum Klinischen Krebsregister Niedersachsen unter: www.kk-n.de

     

    Ihre Mithilfe sowie die Mitarbeit Ihrer Ärzte und Zahnärzte sind unerlässlich und entscheidend für die gesamte Qualität und Nutzbarkeit der Krebsregister. Deshalb schon an dieser Stelle vielen Dank für Ihre Mitwirkung.